Stromspeicher Förderung
Seit dem 01. Mai 2013 werden Solarstromspeicher von der KfW gerfördert. Hauseigentümer, die eine Solarstromanlage mit einem Stromspeicher installieren möchten oder eine bestehende PV-Anlage mit einem Speicher nachrüsten möchten, können jetzt einen Förderkredit der KfW-Bank beantragen. Die Förderung für Batteriespeicher wird als zinsgünstiges Darlehen mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 660€ pro Kilowattpeak PV-Leistung vergeben. Maximal 30 Prozent der förderfähigen Speicherkosten gibt es als Tilgungszuschuss.
KfW Förderprogramm für Stromspeicher
KfW Förderung, Programm 275, Erneuerbare Energien – Speicher
Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern
Die wesentliche Eckpunkte des Förderprogramms:
- ab 1,31 % effektiver Jahreszins
- für kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher
- auch zur Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen
- günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
- Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 Jahre möglich
Die Fördervoraussetzungen
Mit dem Förderprodukt Stromspeicher werden Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen gefördert. Der mittels PV-Anlage erzeuge Strom wird zum Teil selber genutzt und zum Teil ins öffentliche Stromnetz eingespeist.
Die Förderung besteht aus 2 Teilen:
- einem zinsgünstigen Kredit der KfW
- einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Die Förderung gilt auch für bestehende PV - Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden und die mit einem Speicher nachgerüstet werden sollen. Dafür muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.
Die Anforderungen
Die Leistung der Photovoltaik-Anlage darf 30 kWp nicht überschreiten.
Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Speichersystem gefördert werden.
Der Speicher befindet sich in Deutschland und wird mindestens 5 Jahre betrieben.
Der Antragsteller ist Privatperson, Freiberufler, Landwirt, gemeinnützige Antragsteller oder Unternehmer. Sarnierungsfälle sowie Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht gefördert.
Zu beachten ist, dass der Kredit für Speicher und Anlage beantragt wird, der Tilgungszuschuss sich aber ausschiiesslich auf den Solarstromspeicher bezieht.
Wie hoch ist die Förderung?
Mit dem Förderprgramm können die Anschaffungskosten für einen Solarstromspeicher um bis zu 30 % gesenkt werden. Die Förderhöhe hängt von der Größe der Anlage und den Anschaffungskosten ab. Bei einer Neuanlage liegt die maximale Förderung bei 600 Euro pro Kilowatt Solaranlagen Leistung, bei einem nachträglichen Einbau werden bis zu 660 Euro pro Kilowatt Solaranlagen Leistung gefördert.
Kredithöhe
bis zu 100 % der Investitionskosten für das Batteriespeichersystem und die Photovoltaik-Anlage (ohne MwSt.)
Tilgungszuschuss
Der Tilgungszuschuss beträgt 30 % der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems.
Beispielrechnungen für die Stromspeicher Förderung
Rechenbeispiel 1:
Neuinstallation einer 5 kWp PV- Anlage mit Lithium Stromspeicher
Gesamtkosten der Anlage: 19.500,- Euro
Kosten des Speichers: 11.000 Euro
==> staatliche Förderung: 3000 Euro
(5 kWp Anlage mit einem Fördersatz von 600 Euro pro kWp)
Rechenbeispiel 2:
Nachrüstung einer 5 kWp Anlage mit einem Lithium Stromspeicher
Kosten des Speichers für die Nachrüstung: 13.000 Euro
==> staatliche Förderung: 3300 Euro
(5 kWp Anlage mit einem Fördersatz von 660 Euro pro kWp)
Weitere Informationen zur Föderung mit Rechenbeispielen:
Bundesverband Solarwirtschaft:
Informationen zur Förderung von Solarstromspeichern (mit zwei verständlichen Rechenbeispielen)
Formular der KfW:
Handreichung zur Ermittlung des Tilgungszuschusses